Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Vogel Elektrotechnik GmbH & Co. KG mit Sitz in Werner-Heisenbergstr. 8, D-85254 Sulzemoos, Amtsgericht München HRA 108586.

1. Geltung
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Vogel Elektrotechnik GmbH & Co. KG (im Folgenden: „VOGEL ELEKTROTECHNIK“) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der VOGEL ELEKTROTECHNIK, insbesondere für Angebote, Aufträge und sonstige Leistungen.

1.2 Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Vereinen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3 Entgegenstehende und/oder kollidierende AGB unserer Kunden finden keine Anwendung, auch wenn VOGEL ELEKTROTECHNIK diesen nicht widerspricht. In diesen Fällen gilt, wie in Deutschland durch die höchstrichterliche Rechtsprechung vorgesehen, die jeweilige gesetzliche Regelung.

1.4 Auch durch vorbehaltslose Auftragsannahme oder Auftragsdurchführung werden eventuell vorhandene Kunden-AGB nicht Vertragsinhalt.

1.5 Soweit die VOGEL ELEKTROTECHNIK Produkte von Drittanbietern verwendet, wird die Geltung dieser Drittanbieter-AGB direkt in den Vertrag mit dem Kunden einbezogen. Insoweit findet bezüglich dieser Drittanbieter-AGB eine entsprechende Anwendung statt. Diese Drittanbieter-AGB werden dem Kunden vor Vertragsschluss übermittelt und finden vorrangige Anwendung. Sollten Teile der Drittanbieter-AGB unwirksam sein, bleiben sowohl die übrigen Teile der Drittanbieter-AGB als auch die übrigen Teile der vorliegenden AGB wirksam.

2. Vertragsschluss
Bezüglich des Zustandekommens eines Vertrages gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Vertragssprache ist Deutsch.

3. Vertragsinhalt
3.1 Die technischen Eigenschaften der Leistungen des jeweiligen Auftrages der VOGEL ELEKTROTECHNIK und der jeweiligen Produkte ergeben sich aus dem Angebot (insbesondere den Unterlagen in der Abschlussmappe in digitaler und gedruckter Form wie technische Datenblätter, Produktbeschreibung, Bedienungsanleitung, Handbuch). Darin enthaltene Angaben sind lediglich Leistungsbeschreibungen, keine Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie im Einzelfall als solche ausdrücklich bezeichnet ist.

3.2 Umfang und Gegenstand der Leistungen der VOGEL ELEKTROTECHNIK, insbesondere die verbauten Leuchten und Elektronik sowie Art und Umfang des gesamten Auftrages, bestimmen sich ausschließlich nach der dem Angebot und der Auftragsbestätigung sowie den dortigen Angaben. Zusätzliche Leistungen bzw. Nachtragsaufträge sind gesondert zu vereinbaren und vom Kunden entsprechend der dann getroffenen Vereinbarung zu vergüten.

4. Versand, Liefer- und Ausführungstermine
Die genannten Liefer- und Ausführungstermine bezeichnen unverbindlich das voraussichtliche Datum. Die VOGEL ELEKTROTECHNIK ist bemüht das unverbindliche, voraussichtliche Datum einzuhalten. Die Liefer- und Ausführungsdaten stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung und beginnen zudem erst nach vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und setzen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde wird die VOGEL ELEKTROTECHNIK bei der Erbringung des Auftrages bestmöglich unterstützen. Der Kunde wird VOGEL ELEKTROTECHNIK die zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen verschaffen, insbesondere -soweit es dem Kunden möglich ist- über die eventuell schon bestehende Elektrotechnik, auf die der Auftrag der VOGEL ELEKTROTECHNIK aufbaut.

5.2 Der Kunde wird bekannte Störungen der bestehenden, ursprünglichen Elektrotechnik in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Erkennung und Analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich oder per E-Mail melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Erscheinungsform der Störung und die Auswirkungen der Störung auf das elektrotechnische System.

6. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Höhe der Vergütung, für die von VOGEL ELEKTROTECHNIK in diesem Vertrag übernommenen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung bzw. eventueller Nachträge. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Die Vergütung ist nach Erhalt der jeweiligen Rechnung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen vom Kunden zu zahlen.

6.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, von der VOGEL ELEKTROTECHNIK anerkannten und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6.4 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung das Eigentum der VOGEL ELEKTROTECHNIK.

7. Kündigung
7.1 Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Haftung
8.1 Die VOGEL ELEKTROTECHNIK, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

8.2 Soweit eine wesentliche Vertragspflicht von VOGEL ELEKTROTECHNIK leicht fahrlässig verletzt wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.

8.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

8.4 Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

8.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von VOGEL ELEKTROTECHNIK.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
9.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der VOGEL ELEKTROTECHNIK. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben davon unberührt.

9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10. Schlussbestimmung
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinflusst die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung.

Vogel Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Stand 25. Juli 2023.